• Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, u.a.:
- Beratung der Bürger zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
- Feststellung der Notwendigkeit der Heimbetreuung auf der Grundlage von ärztlichen Gutachten des MDK, Pflegegrad, Einschätzung der Pflegekasse
- Ermittlung des Leistungsanspruches zur stationären Pflege und Kurzzeitpflege
- Erlass des Bescheides zur Hilfe zur Pflege und Zahlbarmachung
• Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege (ambulant, Tages-, und Kurzzeitpflege und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes), u.a.:
- Prüfung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI auf der Grundlage von ärztlichen Gutachten, Pflegestufe, Einschätzung der Pflegekasse
- Ermittlung des Hilfebedarfs und des Leistungsanspruches
- Erstellen des Bescheides und Zahlbarmachung der Leistung
• Durchsetzung der Nachrangigkeit von Leistungen nach SGB XII
• Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
• Anhörung und Abhilfeprüfung im Widerspruchsverfahren
• Verfolgung und Durchsetzung von gesetzlich auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüchen (§ 93 ff SGB XII)
• eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine vergleichbare Ausbildung (vergleichbar sind Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r, Verwaltungswirt/in, Kommunalfachangestellte/r bzw. Angestelltenlehrgang I, Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen, Sozialversicherungsfachangestellte/r)
• Berufserfahrung vorzugsweise im sozialen Bereich ist von Vorteil
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Sozialrecht
• gute Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit
• PC-Kenntnisse
• Führerschein Klasse B
Die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkws für dienstliche Zwecke wird vorausgesetzt.
• eine Beschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
• eine Bezahlung nach TVöD mit einer Stellenbewertung in Entgeltgruppe 9a.
• eine Beschäftigung in Vollzeit.
• einen Arbeitsort in Bautzen.
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über das Online-Formular.
Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Bewerbungsfrist endet am 04.06.2023.
Bitte beachten Sie vor einer Bewerbung unsere Hinweise zum Stellenbesetzungsverfahren, die Sie auf der Homepage des Landkreises Bautzen unter - Jobs und Ausbildungsplätze - finden.
zum Aufgabengebiet:
Frau Witschas
Amtsleiterin Sozialamt
Tel.-Nr.: 03591 5251 50000
zum Ausschreibungsverfahren:
Frau Wiedmer
Sachbearbeiterin Personal
Tel.-Nr.: 03591 5251 10116